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8. Soll ich mit meiner selbstständigen Tätigkeit weitermachen oder soll ich einen Insolvenzantrag stellen?

Zunächst einmal ist diese Frage nicht ganz richtig gestellt, da sich Insolvenzverfahren und Fortführung der selbstständigen Tätigkeit nicht ausschließen; im Gegenteil. Der Gesetzgeber will ausdrücklich Firmeninhaber bei einem Neustart unterstützen, wenn die Firma ohne die Altlasten schwarze Zahlen schreibt. Die Frage ist also, ob Sie Ihren Betrieb so aufgestellt bekommen, dass sich die Fortführung lohnt. Wenn ja, können Sie sich durch ein Insolvenzverfahren von den alten Schulden befreien. Auch verschiedene Formen der außergerichtlichen Einigung mit Ihren Gläubigern sind denkbar. Bei Erfolg könnte sich so vielleicht sogar ein Insolvenzverfahren vermeiden lassen.