Reicht Ihr Gewinn nicht aus um die laufenden privaten Kosten für Miete, Strom, Lebensunterhalt zu decken, können Sie einen ALG II Antrag beim JobCenter stellen. Versuchen Sie, Ihren eventuell bestehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld II durchzusetzen. Lassen Sie sich beim JobCenter nicht abweisen, ohne dass Ihr Antrag aufgenommen wurde. Das JobCenter muss in jedem Einzelfall prüfen, ob eine Fortsetzung Ihres Gewerbes Sinn macht und ergänzend ALG II (Hartz IV) geleistet werden muss. Verlangt die Behörde vor Leistungsprüfung eine Abmeldung des Gewerbes und prüft Ihren Einzelfall nicht vorher, so ist dies rechtswidrig.
Prüfen Sie auch, ob Sie Ansprüche auf Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder andere Sozialleistungen haben.
Wenn sie erst seit kurzem selbstständig sind, könnte es sein, dass Sie noch Ansprüche auf Arbeitslosengeld I haben, wenn Sie Ihr Gewerbe abmelden. Dies können Sie beim Arbeitsamt erfragen.