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13. Was sage ich am besten meinen Gläubigern, wenn ich eigentlich nicht mehr zahlen kann?

Wenn Gläubiger kein Geld erhalten und nicht erfahren, warum Sie nicht zahlen, werden sie mahnen und zu pfänden versuchen, mahnen und zu pfänden versuchen, mahnen und zu pfänden versuchen ...

Indem Sie den Gläubigern ausführliche Informationen über Ihre persönliche und finanzielle Situation an die Hand geben, wird für die Gläubiger einschätzbar, inwieweit sie überhaupt mit einer Rückzahlung rechnen können. Sie werden abwägen, ob es sich angesichts ihrer aktuellen Chancen auf Tilgung der Forderung überhaupt lohnt, weitere Kosten für die Verfolgung der Forderung zu verursachen. Bitte seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von

zu detaillierten Angaben z.B. zu Ihrem Betriebsvermögen, Kundenstamm, Altersvorsorge oder der Übersendung von Kontodaten. Gläubiger könnten diese Informationen für kurz-fristige und schnelle Pfändungsmaßnahmen zu missbrauchen versuchen!  

Auch wenn die Gläubiger Ihre wirtschaftliche Situation kennen, dürfen Sie nicht erwarten, dass sie Verständnis entwickeln werden. Aus Ihrer Sicht angemessene Rückzahlungs-vorschläge werden die Gläubiger Ihnen nicht zusenden! Eine Stundung für vielleicht 6 Monate werden Ihnen mache Gläubiger gewähren, die meisten werden aber die gleichen Standardbriefe weiter versenden, so als hätten Sie nie geschrieben. Auf derartige Ignoranz mancher Gläubiger sollten Sie gefasst sein und dann weitere Ver-handlungen einstellen.

Bevor Sie den Gläubigern Rückzahlungsvorschläge unterbreiten, lassen Sie sich zunächst eine detaillierte Forderungsaufstellungen zusenden, damit Sie einen genauen Überblick über Ihre Schuld-verpflichtungen erhalten.

Wenn Sie in einer finanziellen Krisensituation sind, die in einem überschaubaren Zeitraum von voraussichtlich 6 Monaten überwunden sein wird, können Sie mit relativ hoher Erfolgsaussicht die Gläubiger um Stundung der Forderung bitten. Allerdings wird der Schuldenberg in dieser Zeit durch die laufenden Zinsen anwachsen. Wundern Sie sich nicht, wenn Gläubiger, trotz Stundung, während der sechs Monate Maßnahmen ergreifen, um eine Verjährung zu verhindern (z.B. Titulierung durch Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid).