Beitragsseiten

15. Wie viel ist bei mir pfändbar?

Bei Selbstständigen ist die Berechnung des pfändbaren Betrages etwas komplizierter als bei Angestellten. Zunächst sind vom monatlichen Umsatz alle betrieblichen Kosten inkl. Umsatzsteuer abzuziehen. Sie erhalten so das Betriebsergebnis. Hiervon sind die monatlichen Beiträge zur eigenen Krankenversicherung und Altersvorsorge zu subtrahieren. Ziehen Sie ebenfalls die monatliche  Einkommensteuervorauszahlungen ab, also die zu erwartende Einkommenssteuer. Als Ergebnis erhalten Sie Ihren Gewinn nach Steuer.

Als nächstes ist zu klären für wie viele Personen Sie zum Unterhalt verpflichtet sind. Eine Verpflichtung besteht immer dann, wenn

  • Kinder vorhanden sind, die kindergeldberechtigt sind und die weniger als 600,-€ netto verdienen. (Dieser Betrag ist nicht gesichert, sondern ein Erfahrungsmittelwert)
  • Der Ehepartner sich von seinem Einkommen nicht selbst unterhalten kann (Grenze w.o.)

Nun können Sie sich die vollständige Tabelle aus dem Internet herunterladen. Achten Sie darauf, dass die Änderungen ab 07/2013 berücksichtigt sind. Sie können sich auch den pfändbaren Betrag auf der Seite des Justizministeriums www.jm.nrw.de berechnen lassen. Klicken Sie hierzu auf: Bürgerservice (Kopfleiste oder ganz unten), dann Infomaterial/Hilfen, dann Pfändungstabellen-Generator.

Hier einige Beispiele:

 

Nettolohn / Gewinn

 

Pfändbar vom Nettolohn / vom Gewinn bei Unterhaltsverpflichtung für

 

 

 

0 Personen

1

Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

und mehr

Bis 1.049,99

 

-

-

-

-

-

-

1.199,99

 

101, 47

-

-

-

-

-

1.439,99

 

269,47

-

-

-

-

-

1.659,99

 

423,47

105,83

-

-

-

-

1.879,99

 

577,47

215,83

85,02

-

-

-

2.099,99

 

731,47

325,83

173,02

64,03

-

-

2.319,99

 

885,47

435,83

261,02

139,03

42,86

-

2. 599,99

 

1.081,47

575,83

373,02

214,03

98,86

27,52

3.150,-

 

1.508,47

880,83

617,02

397,03

220,86

88,52

 

Alle Einkünfte über 3.203,67 sind voll pfändbar!

 

 

Die Pfändungstabelle findet auch bei Selbstständigen Anwendung. Der Nettolohn ist dann mit dem Gewinn nach Abzug der Krankenversicherungsbeiträge, der Altersvorsorge und der Einkommenssteuer-vorauszahlung gleichzusetzen.