Was kostet die Beratung?


Stand 18.03.2026  
 

Erster Besprechungstermin

  • 100,00 € pauschal


 

 

 

Außergerichtliche Lösungen zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens

● 120,- € pro Stunde (Abrechnung nach Stundenhonorar)

 

Insolvenzantrag

1.400,-

 € pauschal

für Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren*

2.200,-
 € pauschal

bei Ehepartnern, für die zeitgleich ein InsO-Antrag gestellt wird*

  120,-  € pro Std

Wenn Begleitung in der Gutachterphase oder nach Insolvenzeröffnung
gewünscht wird

500,-  € pauschal   wenn im Verbraucherinsolvenzverfahren ein gerichtliches
Schuldenbereinigungsplanverfahren durchgeführt werden soll
 * ab 21 Gläubigerforderungen 15,- € zusätzlich pro Gläubigerforderung

 

 

Grundsätzlich ist eine Ratenzahlung möglich!

Aber: Ich kann den Insolvenzantrag erst an das Gericht versenden, wenn das Honorar
vollständig beglichen ist!

 

 
Alle Preise inkl. MWSt.