Was sollten Sie bereits vor Ihrem Besuch in der Schuldnerberatung beachten?
Öffnen Sie unter allen Umständen Ihre Post und legen Sie diese nach Gläubiger und Datum sortiert ab.

Sollten Sie noch irgendwelches Vermögen besitzen, sollten Sie dieses im Vorfeld keinesfalls verschenken oder für einen unangemessenen Preis verkaufen. Solche Rechtshandlungen sind anfechtbar und können rückgängig gemacht werden, wenn ein Gläubiger oder später der Insolvenzverwalter davon erfährt! Für zum Leben notwendige Ausgaben dürfen Sie Ihr Vermögen selbstverständlich verbrauchen!
Gibt es die Chance durch Verkauf von PKW, Lebensversicherungen, vermögenswirksamen Leistungen, Bausparverträgen, kapitalbildenden Sterbeversicherungen oder Immobilien die aktuelle Krise zu überwinden? Prüfen Sie vorher, ob Sie frei über diese Mittel verfügen dürfen. Denken Sie unbedingt an Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen, Pfandrechte!
Der Versuch Ihren Kopf zu retten, sollte keinesfalls zu unüberlegten Handlungen führen. Verschwenden Sie kein Geld nach dem Motto: „Jetzt ist auch alles egal, das Geld gebe ich erst einmal für einen schönen Urlaub aus!“ Auch Zahlungen von Ihnen an einzelne Gläubiger sind kritisch, da Sie damit andere Gläubiger benachteiligen. Ggf. kann es sinnvoll sein, eine dritte Personen zu bitten, Zahlungen an einen besonders wichtigen Gläubiger vorzunehmen.
Vermeiden Sie unbedingt alle Handlungen die strafbar sind. Hierzu gehören insbesondere: Bußgelder, Geldstrafen, Steuerstraftaten, vorsätzlicher Unterhaltsentzug, Betrug u.Ä..
Wenn Gläubiger ein (notarielles) Schuldanerkenntnis von Ihnen fordern, prüfen Sie dieses genau auf Richtigkeit der Angaben. Eine Abtretung Ihrer pfändbaren Bezüge („Hiermit trete ich die pfändbaren Anteile meiner zukünftigen Gehaltsansprüche an Bank XY ab ...") sollten Sie auch im Rahmen eines Schuldanerkenntnisses nicht unterschreiben. Streichen Sie diesen Teil durch, wenn alle anderen Angaben korrekt sind!
- Umschuldung
- Sozialleistungen
- Trennung / Scheidung und Schulden
- Umgang mit den Gläubigern
- Besonderheiten einzelner Gläubiger
- Kontoschutz
Was kann die SIB Schulden- und Insolvenzberatung für Sie tun?
Die SIB hat seit Gründung 2003 im Schnitt jährlich 250 Ratsuchende neu in die Schuldner- und Insolvenzberatung aufgenommen. Bis heute waren dies 2.700 Personen. Mit 1.600 Ratsuchenden wurden langfristige Beratungsverträge abgeschlossen. In enger Zusammenarbeit konnten fast immer Lösungen für die jeweilige Situation gefunden werden. Lesen Sie hierzu auch einen Auszug der Rückmeldungen von Kundschaft unter der Überschrift „Feedback“. 1.200 Mal wurde ein Insolvenzverfahren mit Unterstützung der SIB beantragt und eröffnet. 350 Mal wurde eine außergerichtliche Lösung gefunden.
40% der Kundschaft der SIB Schuldner- und Insolvenzberatung sind auf Empfehlung von gemeinnützigen Beratungsstellen gekommen. 30% auf Empfehlung von anderen Kunden und 20% wurden von Rechtsanwälten, Steuerberatern, IHK oder Gerichtsvollziehern geschickt. 10% kamen über Internet oder über sonstige Wege.
Die Mitarbeiter begleiten jährlich ca. 500 Personen im Insolvenzverfahren. Noch nie ist ein von uns begleitetes Insolvenzverfahren gescheitert, wenn sich der Ratsuchende korrekt gegenüber dem Insolvenzgericht und der SIB verhalten hat.
Im Durchschnitt waren in 15% aller langfristigen Beratungen Immobilien beteiligt; in absoluten Zahlen ca. 250 Mal. Bei 65% aller Verfahren waren die Kunden aktiv selbstständig oder sind in der Vergangenheit selbstständig gewesen, ca. 1.000 Mal. 300 Mal wurde die selbstständige Tätigkeit nach außergerichtlicher Einigung oder im Insolvenzverfahren fortgesetzt. (Stand 09/2014)
Was kann eine Schuldnerberatungsstelle für Sie tun?
Grundsätzlich sind die Angebote aller seriösen und von den Bundesländern anerkannten Beratungsstellen ähnlich. Je nach persönlicher Ausrichtung des Beraters / der Beraterin und den Vorstellungen des Trägers der Beratungsstelle wird die Ausgestaltung der Angebote aber sehr unterschiedlich sein.
Was können Sie i.d.R. erwarten?
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Informationen über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den bestehenden Schulden
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Aufklärung über Handlungsmöglichkeiten und ihre Folgen
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Schuldnerberatung kann mit Ihnen auf die Suche nach den „Löchern“ in Ihrer finanziellen Haushaltsplanung gehen. Wenn Sie immer wieder feststellen, dass am Ende des Geldes noch viel Monat übrig ist, könnte eine Prüfung von Einsparmöglichkeiten hilfreich sein. Sind wirklich alle (Versicherungs-) Verträge notwendig oder auf welche können Sie vielleicht verzichten?
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Pfändungsschutz gehört zu den zentralen Aufgaben jeder Beratungsstelle. Was darf Ihnen der Gerichtsvollzieher wegnehmen? Müssen Sie ein Vermögensverzeichnis (früher Eidesstattliche Versicherung) abgeben? Wie viel darf Ihnen bei einer Lohnpfändung abgezogen werden? Was ist bei einer Kontopfändung zu beachten? Unter welchen Voraussetzungen sind Auto oder Lebensversicherung pfändbar?
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Obwohl viele Beratungsstellen lange Wartelisten haben, weil der Andrang zu groß ist, wird i.d.R. eine kurzfristige Krisenintervention angeboten. Wenn Sie also in einer akuten finanziellen Krise stecken, wird Ihnen Ihre Schuldnerberatung kurzfristig Unterstützung anbieten.
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Die Entwicklung eines Entschuldungskonzeptes, dass genau auf Sie und Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist, gehört zu den anspruchvollsten Aufgaben in der Schuldnerberatung. Ein solches Konzept kann eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zum Ziel haben. Dann wird auf dem schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Weg durch die Beratungsstelle mit Ihren Gläubigern verhandelt.
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Seit 1999 gehört es zu den Aufgaben der Schuldnerberatung Ratsuchende über das Insolvenzverfahren zu informieren, bei der Antragstellung zu helfen und seit 01.07.2014 auch durch das Verfahren zu begleiten.
Aufgrund der Vielzahl unseriöser, gewerblicher Anbieter (auch Rechtsanwälte) sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Beratungsstelle an die Sie sich wenden wollen vom Land NRW anerkannt ist. Wenn Sie nicht wissen, wo die nächste Beratungsstelle in Ihrer Umgebung ist, gehen Sie über die Seite www.forum-schuldnerberatung.de oder www.mfkjks.nrw.de des Landesministeriums NRW.
Wenn Sie dann eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe ausgewählt haben, sollten Sie zunächst erfragen, welche Dienstleistungen die Beratungsstelle für Sie übernimmt und welches Ihre Aufgaben sein werden. Erfragen Sie wie lange die Wartezeiten sind, welche Kosten auf Sie zukommen und ob auch im Falle von Immobilienbesitz oder (ehemaliger) selbstständiger Tätigkeit die Beratung durchgeführt wird. Gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Kosten für Sie sollten also dort nicht oder in nur sehr geringem Maße entstehen.
Was können Sie tun, wenn Ihnen die Wartezeit zu lang ist oder man Sie aufgrund Ihrer besonderen Situation nicht beraten will oder wenn Ihnen der Berater unsympathisch ist:
Fragen Sie in den gemeinnützigen Beratungsstellen nach der Qualität gewerblicher Anbieter. Seriöse gewerbliche Beratungsstellen werden kurze Wartezeiten haben und Sie bei allem was ansteht deutlich mehr entlasten. Allerdings entstehen für diese Dienstleistung Honorarkosten! Über diese sollten Sie sich genau informieren. Achten Sie darauf, dass die Berater von der Bezirksregierung anerkannt sind.
Wann macht es Sinn sich an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden?
Für die meisten verschuldeten Menschen ist es eine echte Herausforderung sich Hilfe und Unterstützung in einer Schuldnerberatungsstelle zu holen. Viele Gründe lassen sich finden warum Sie es vielleicht doch allein schaffen werden. Scham, Angst vor Vorwürfen oder ein schlechtes Gewissen können z.B. Gründe sein.
Gehen Sie möglichst nüchtern an die Bewertung Ihrer tatsächlichen, finanziellen Situation heran. Quälen Sie sich nicht mit Selbstvorwürfen oder dem Gefühl versagt zu haben. Ziel muss es sein, die Vergangenheit zu überwinden und den Blick in die Zukunft zu richten!
Langfristig ist es wichtig herauszubekommen was Sie anders machen müssen als bisher, um nicht wieder in eine finanzielle Krise zu rutschen. Kurzfristig ist es allerdings viel wichtiger erst einmal die Krise anzugehen und Überwindungsstrategien zu finden!
Warten Sie nicht bis die Ehe gescheitert ist oder Sie als Sonderling aus dem Familien- oder Freundeskreis ausgestoßen wurden! Auch wäre es schade, wenn Sie Ihre Sorgen in Alkohol ertränken oder durch Lügengebäude Ihre Aufrichtigkeit und Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen würden. Fehler können jedem passieren. Haben Sie den Mut dazu zu stehen. Und dann los!
Woran merken Sie, dass Sie sich besser an eine Beratungsstelle wenden würden als allein weiter „zu prötteln“?
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Wenn Sie Fragen haben zu Ihren Kreditverträgen, die Ihnen von der Bank nicht ausreichend erklärt werden, zu Bürgschaften, zu Vorfälligkeitsentschädigungen bei Hypotheken oder zu Verzugszinsen
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Wenn Sie aus Verträgen aussteigen möchten, weil Sie nicht mehr zahlen können, die Vertragspartner dies aber ablehnen
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Wenn der Dispo stetig ansteigt oder Sie ständig am Anschlag sind mit ihrem Dispo
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Wenn Sie getroffene Rückzahlungsvereinbarungen mit Gläubigern nicht einhalten können
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Wenn die dauernden Anrufe der Banken wie TARGO oder Santander oder oder... nicht mehr abzustellen sind
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Wenn Mahnungen überhand nehmen, Kündigungen drohen und erste Mahnbescheide ins Haus flattern
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Wenn es immer wieder Streit gibt mit dem Partner über finanzielle Themen
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Wenn Sie sich immer mehr vor Freunden verschließen, weil Sie befürchten, dass die etwas merken könnten
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Wenn Sie immer einsamer werden, weil Sie die Geldausgaben in der Kneipe fürchten
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Wenn Sie die Dosis Schlafmittel immer mehr erhöhen müssen, um ausreichend Schlaf zu finden
Achten Sie auf solche Signale, um möglichst frühzeitig Lösungen zu finden.
Liegen bereits Mahn- und Vollstreckungsbescheide vor oder ist es bereits zu Pfändungsmaßnahmen beim Arbeitgeber oder auf dem Konto gekommen oder ist der Gerichtsvollzieher bereits Stammgast bei Ihnen wird es höchste Zeit sich an die nächste Schuldnerberatungsstelle zu wenden.